Die Fischerteppiche aus Vorpommern sind im März 2023 von der Deutschen UNESCO-Kommission in das bundesweite Verzeichnis der immateriellen Kulturgüter aufgenommen worden.
„Mit der Neuaufnahme von 13 Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis wird einmal mehr die kulturelle Vielfalt Deutschlands deutlich. Sie gibt den Menschen die Möglichkeit, ihre Kultur und ihre Traditionen zu leben und weiterzuentwickeln.“, betont der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs.
Pommersche Fischerteppiche sind handgeknüpfte, schafwollene Teppiche mit maritimen Motiven aus der Region Ostvorpommern. Die Pommerschen Fischerteppiche wurden anfänglich im Nebenerwerb von Fischern entworfen und geknüpft. Aufgrund ihres ursprünglichen Entstehungsortes, dem Fischerdorf Freest am Peenestrom, wurden sie zu DDR-Zeiten als Freester Fischerteppiche bezeichnet, obwohl sie sowohl in den umliegenden Dörfern Lubmin, Spandowerhagen, Kröslin als auch in den Städten Greifswald, Wolgast, Lassan und Usedom geknüpft wurden und teilweise noch werden.